Bereits zuvor, nämlich mit Schreiben vom 4. April 2016, hatte A.____ unter Hinweis auf den am 27. Februar 2016 erlittenen Schlaganfall ein Gesuch um Revision der Hilflosenentschädigung stellen lassen. Die IV-Stelle Basel-Stadt nahm deshalb eine erneute Bemessung der Hilflosigkeit des Versicherten vor. Gestützt auf diese Abklärungsergebnisse sprach die Ausgleichskasse Basel-Landschaft A.____ mit Verfügung vom 21. November 2016 rückwirkend ab 1. Mai 2016