Dieser Entscheid erwuchs unangefochten in Rechtskraft. Nachdem die Ausgleichskasse Basel-Landschaft Kenntnis vom Spitalaustritt des Versicherten erhalten hatte, bestätigte sie mit Verfügung vom 27. Mai 2016, dass dieser ab 1. Mai 2016 wieder Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung leichten Grades habe.