Am 29. Oktober 2013 ersuchte A.____ die IV-Stelle Basel-Stadt zusätzlich um Ausrichtung eines Assistenzbeitrags. Im Rahmen der Prüfung dieses Leistungsbegehrens nahm die IV-Stelle Basel-Stadt vorfrageweise eine erneute Bemessung der Hilflosigkeit des Versicherten vor (vgl. den Bericht des Abklärungsdienstes vom 20. Februar 2014). Gestützt auf ihre Abklärungsergebnisse sprach die IV-Stelle Basel-Stadt A.____ in der Folge mit Verfügung vom 26. März 2014 einen Assistenzbeitrag ab 1. Oktober 2013 zu.