Im November 2011 meldete sich A.____, der seinen Wohnsitz zwischenzeitlich nach Basel verlegt hatte, bei der neu örtlich zuständigen IV-Stelle Basel-Stadt zum Bezug einer Hilflosenentschädigung der IV an. Nach Vornahme der erforderlichen Abklärungen gewährte ihm die IV- Stelle Basel-Stadt mit Verfügung vom 3. Februar 2012 rückwirkend ab 1. Januar 2007 eine Hilflosenentschädigung für eine Hilflosigkeit leichten Grades. Eine im Januar 2013 von Amtes wegen eingeleitete Überprüfung des Leistungsanspruchs ergab laut Mitteilung der IV-Stelle Basel- Stadt vom 5. Juni 2013, dass A.____ unverändert Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung für eine Hilflosigkeit leichten Grades habe.