A. Der 1948 geborene, als Abteilungsleiter bei der B.____ tätig gewesene A.____ hatte sich im Februar 2003 aufgrund einer Sehbehinderung bei der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) zum Bezug von Leistungen angemeldet. Mit Verfügungen vom 1. April 2004 bzw. 22. November 2004 sprach ihm die damals örtlich zuständige IV-Stelle des Kantons C.____ ab 1. November 2003 eine halbe und ab 1. Mai 2004 eine ganze IV-Rente zu. Die Auszahlung dieser IV-Rente erfolgte durch die Ausgleichskasse Basel-Landschaft.