Über das aktuelle Ausmass dieser Beeinträchtigung enthalten die medizinischen Unterlagen keinerlei Angaben. So kann aber auch nicht ausgeschlossen werden, dass ein Sonderfall im erwähnten Sinne vorliegt, bei welchem ohne Weiteres Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung für eine Hilflosigkeit schweren Grades besteht.