3.3 Im Rahmen des Einspracheverfahrens ersuchte die IV-Stelle Zürich das Wohn- und Pflegeheim D.____ um Auskünfte zur Hilflosigkeit der Versicherten. Im entsprechenden, am 24. März 2017 erstatteten Fragebogen gab die zuständige Betreuungsperson an, die Versicherte benötige Hilfe beim An- und Auskleiden, beim Essen und bei der Körperpflege. Ebenso brauche sie dauernde Pflege beim Richten der Medikamente sowie bei der Fortbewegung und Pflege gesellschaftlicher Kontakte (“schwach auf den Beinen, im Freien mit Rollstuhl, im Haus mit Rollator“).