_ eintreten werde. Aufgrund dieses Hinweises teilte die im Zeitpunkt der Einreichung des Erhöhungsgesuchs für die Bemessung der Hilflosigkeit materiell zuständige IV-Stelle Zürich der Ausgleichskasse mit Schreiben vom 9. November 2016 vorerst einmal mit, dass ab 1. Dezember 2016 aufgrund des Heimeintritts der Versicherten kein Anspruch mehr auf eine Hilflosenentschädigung leichten Grades bestehe.