Die Entschädigung entfalle jedoch aufgrund des Heimaufenthaltes der Versicherten. Gestützt auf diese Einschätzung der für die Bemessung der Hilflosigkeit materiell zuständigen IV- Stelle lehnte die Ausgleichskasse mit Verfügung vom 19. Januar 2017 das Erhöhungsgesuch der Versicherten vom 16. Oktober 2016 ab. Daran hielt die Ausgleichskasse auf Einsprache der Versicherten hin mit Einspracheentscheid vom 13. Juni 2017 fest.