Gestützt auf die Abklärungsergebnisse der IV-Stelle Zürich sprach ihr die Ausgleichskasse Swissmem (nachfolgend: Ausgleichskasse) mit Verfügung vom 18. Mai 2011 rückwirkend ab 1. Januar 2011 eine Hilflosenentschädigung für eine Hilflosigkeit leichten Grades zu. Am 16. Oktober 2016 gelangte A.____ unter Hinweis, dass sich ihr Gesundheitszustand seit Mai 2016 stark verschlechtert habe, mit einem Gesuch um Erhöhung der Hilflosenentschädigung an die Ausgleichskasse. Gleichzeitig gab sie in ihrem Gesuch an, dass sie am 28. Oktober 2016 in das Wohn- und Pflegeheim D.____ in E.____ (BL) eintreten werde.