B. Gegen diesen Entscheid erhob A.____, wiederum vertreten durch Rechtsanwalt Rémy Wyssmann, mit Schreiben vom 31. Januar 2017 Beschwerde am Kantonsgericht Basel- Landschaft, Abteilung Sozialversicherungsrecht (Kantonsgericht). Er beantragte unter anderem, der Einspracheentscheid der Ausgleichskasse sei aufzuheben und die Herabsetzungsverfügungen vom 24. September 2012 seien gerichtlich zu bestätigen. Die Beschwerdesache sei zum Neuentscheid an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen; eventualiter sei diese gerichtlich anzuweisen, dem Beschwerdeführer Gelegenheit zum allfälligen Einspracherückzug zu geben.