Ausserdem entschied sie, die Beitragsverfügungen 2007 - 2009 nicht in Wiedererwägung zu ziehen. Auf alle Begehren die AHV-pflichtigen Löhne 2007 bis 2009 neu festzustellen, werde nicht eingetreten. Die Herabsetzungsverfügungen für die Jahre 2007 bis 2010 würden wegen offensichtlichen Fehlern aufgehoben. Es seien die ursprünglich verfügten Beiträge inklusive laufender Zinsen geschuldet. Die Beiträge für die Jahre 2007 bis 2013 würden nicht erlassen.