Mit Einsprache vom 9. Juli 2013 beantrage A.____, vertreten durch Rechtsanwalt Rémy Wyssmann, unter anderem, die Verfügung vom 10. Juni 2013 sei aufzuheben und es sei festzustellen, dass für den Zeitraum vom 1. Januar 2007 bis 31. Dezember 2010 keine Sozialversicherungsbeiträge geschuldet seien. Mit ergänzender Einsprachebegründung vom 16. Dezember 2013 beantragte A.____ nun unter anderem, die der Verrechnungsverfügung vom 10. Juni 2013 zu Grunde liegenden Beitragsverfügungen vom 19. Mai 2011 seien wiedererwägungsweise aufzuheben. Es sei von Amtes wegen festzustellen, dass die verfügten Verrechnungen in das betreibungsrechtliche Existenzminimum greifen würden und dieses verletze.