A. Mit zwei Tilgungsplänen vom 23. Januar 2013 verfügte die Ausgleichskasse Basel- Landschaft (Ausgleichskasse) die noch ausstehenden AHV-Beiträge der Jahre 2007 - 2010 von B.____ und A.____. Gegen diese Verfügungen wurden keine Einsprachen erhoben. Am 10. Juni 2013 verfügte die Ausgleichskasse, dass die ausstehenden AHV-Beiträge des Ehepaars Graf mit den AHV-Renten von A.____ der Monate August 2013 - Oktober 2014 sowie November 2014 verrechnet würden.