2.2 Nichterwerbstätige hatten im hier zur Diskussion stehenden Beitragsjahr 2015 je nach ihren sozialen Verhältnissen einen persönlichen AHV/IV/EO-Beitrag von Fr. 480.-- bis Fr. 24‘000.-- pro Jahr zu bezahlen (Art. 10 Abs. 1 Satz 1 AHVG, Art. 3 Abs. 1bis IVG, Art. 27 Abs. 2 Satz 4 EOG; je in der hier anwendbaren, bis 31. Dezember 2015 gültig gewesenen Fas-