Seite 9 http://www.bl.ch/kantonsgericht rungsrecht. Wie es sich mit den zahlreichen Differenzen zwischen der massgeblichen Veranlagung des Wohnsitzkantons und derjenigen des Nebensteuerdomizils verhält, ist dem Gesagten zufolge letztlich aber eine ausschliesslich steuerrechtliche Bemessungsfrage, deren Beurteilung weder in die Kompetenz der Kasse noch des vorliegend zuständigen Sozialversicherungsgerichts fällt.