Diese Vermögensverhältnisse stimmen umfangmässig mit den Steuermeldungen vom 9. Dezember 2015 überein, welche die kantonale Steuerverwaltung Basel-Landschaft gleichentags sowohl an die Steuerverwaltung des Kantons Basel- Stadt (beigezogene Akten Steuerverwaltung Basel-Stadt) als auch am 22. Februar 2016 an die Kasse getätigt hat (Dok 42-50 Akten der Kasse). Die Hälfte dieser auf Fr. 50'000.-- abgerundeten Beiträge (Art. 28 Abs. 3 AHVV) entspricht wiederum dem den angefochtenen Beitragsverfügungen der Kasse vom 21. Juli 2016 jeweils zu Grunde gelegten Vermögensverhältnissen für das