29 Abs. 3 AHVV aufgrund der entsprechenden rechtskräftigen kantonalen Veranlagung durch die Steuerbehörden zu ermitteln. Im vorliegenden Verfahren ergingen die Veranlagungsverfügungen der kantonalen Steuerbehörden für die strittigen Beitragsjahre 2012 bis 2014 am 23. April 2015, in deren Folge die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft am 9. Dezember 2015 die entsprechenden interkantonalen Steuerausscheidungen für die Jahre 2012 bis 2014 vornahm (beigezogene Akten Steuerverwaltung Ba- sel-Stadt).