__ um abschliessende Auskunft, ob und weshalb die mittlerweile definitiven Steuerausscheidungen des sekundär veranlagenden Kantons Basel-Stadt für die Jahre 2012 und 2014 Einfluss auf die zuvor ergangenen Steuerveranlagungen der Jahre 2012 bis 2014 haben. Die Antwort der Steuerbehörde erging am 17. September 2019 und hielt im Wesentlichen fest, dass die Steuerausscheidungen der Steuerverwaltung des Kantons Basel-Stadt keine Korrektur der basellandschaftlichen Veranlagungsverfügungen bewirken würden, weil seit Erlass der basel-städtischen Steuerausscheidungen kein Revisionsgesuch eingegangen sei. Eine Anpassung der basellandschaftlichen Veranlagungen komme deshalb nicht in Frage.