Seite 3 http://www.bl.ch/kantonsgericht hörde des Kantons Basel-Landschaft betreffend allfälliger Neuerungen betreffend die Steuerperioden der Jahre 2012 bis 2014 ein. Diese erging am 3. Juli 2019 und hielt im Wesentlichen fest, dass die Steuerbehörde des Kantons Basel-Landschaft von Basel-Stadt zwar eine Steuerausscheidung für das Jahr 2015 erhalten, diese aber keinen Einfluss auf die Steuerjahre 2012 bis 2014 habe.