I. Nachdem das strittige Beschwerdeverfahren mit Blick auf eine nachträgliche Steuerausscheidung durch die Steuerbehörde des Kantons Basel-Stadt vorerst intern terminiert worden war, holte die instruierende Präsidentin des Kantonsgerichts am 25. Juni 2019 eine abschliessende amtliche Erkundigung bei der für die Beschwerdeführerin primär zuständigen Steuerbe-