Leider sei die Einsprachefrist gegen diese Steuerveranlagungen aus gesundheitlichen Gründen und infolge von Auslandaufenthalten des Ehemannes der Beschwerdeführerin verpasst worden. Ein Vergleich der nunmehr massgebenden Steuerbescheinigungen mit der korrigierten Steuerverfügung des Kantons Basel-Stadt für das Jahr 2011 zeige jedoch auf, dass die Vorinstanz neue, den eingereichten Daten entsprechende Verfügungen zu erlassen habe.