A. Die 1975 geborene A.____ ist seit Beginn des Jahres 2010 als Nichterwerbstätige bei der Ausgleichskasse Basel-Landschaft (Kasse) angeschlossen. Mit Beitragsverfügungen vom 5. Oktober 2015 setzte die Kasse für die Versicherte persönliche AHV/IV/EO-Beiträge für die Jahre 2010 und 2011 unter Anrechnung des hälftigen von der kantonalen Steuerverwaltung gemeldeten Reinvermögens und Renteneinkommens ihres altersbedingt nicht mehr erwerbstätigen Ehegatten fest. Eine hiergegen erhobene Einsprache der Versicherten wies die Kasse mit Einspracheentscheid vom 15. Dezember 2015 ab.