8.2 Aufgrund der Arbeitsbiographie des Versicherten als erfolgreicher Patentanwalt seit 2005 kann mit dem Ertragseinbruch der Jahre 2013 und 2014 nicht auf eine fehlende Erwerbsabsicht geschlossen werden. Der Versicherte hat plausibel dargelegt, weshalb sich sein Einkommen vermindert hat. Dass es bei Selbständigerwerbenden zu Ertragseinbrüchen kommen kann, wenn sich die Auftragslage verändert, ist nichts Ungewöhnliches und bedeutet nicht per se, dass die versicherte Person deshalb entsprechend weniger arbeitet. Insbesondere handelt es sich vorliegend nicht um einen Gewinneinbruch, der über Jahre hinweg andauerte (vgl. BGE 143 V 177 E. 2.2).