Seite 5 pflichten, dass die Einkommen der Jahre 2013 und 2014 im Vergleich zu den Vorjahren auffallend tief ausgefallen sind. Die Annahme, dass der Versicherte im Hinblick auf sein Rentenalter seine Arbeitstätigkeit stark reduziert hat, liegt deshalb nahe. Andererseits bringt der Beschwerdeführer plausible Gründe dafür vor, dass er trotz Reduktion seines Einkommens weiterhin voll erwerbstätig gewesen sei. Ausschlaggebend für den Gewinneinbruch sei gewesen, dass er seinen grössten Kunden verloren habe. Die Fixkosten seien aber praktisch gleich hoch gewesen wie im Jahr 2012.