Sollte sich erweisen, dass aus medizinscher Sicht ein Anspruch auf orthopädische Serienschuhe besteht, wäre eine (teilweise) Kostengutsprache für die orthopädischen Spezialschuhe mit orthopädischen Schuheinlagen unter dem Titel der Austauschbefugnis zu prüfen (vgl. Urteil des Sozialversicherungsgerichts Zürich vom 14. März 2016, E. 3.3.3). In diesem Sinne ist die Beschwerde gutzuheissen.