Dies bedeutet jedoch nicht, dass sie keinen Anspruch auf orthopädische Serienschuhe hat. So ist nicht nachvollziehbar, dass Dr. C.____ in seiner Stellungnahme vom 21. Februar 2017 zum Schluss gelangte, dass vorliegend eine Polyneuropathie ohne begleitende Fussfehlform bestehe und eine Einlagenversorung aufgrund der Befunde ausreichend sei. Unklar ist zudem, ob der von Dr. D.____ und Dr. E.____ erwähnte Verdacht auf Morton Neurom zusätzliche Auswirkungen auf die Schuhversorgung hat. Dazu hat der Kreisarzt keine Stellungnahme abgegeben.