7.4 Die Frage der Austauschbefugnis stellt sich nur, wenn Anspruch auf orthopädische Massschuhe oder orthopädische Serienschuhe besteht. Orthopädische Massschuhe kommen unbestrittenermassen nicht in Frage. Dagegen bleibt zu klären, ob ein Anspruch auf orthopädische Serienschuhe besteht. Medizinische Voraussetzung dafür ist, dass ein krankhafter Zustand bzw. eine pathologische Fussform vorliegt, die einer solchen Versorgung bedarf.