Ein früherer Ersatz ist auf ärztliche Begründung hin möglich (vgl. dazu auch Kreisschreiben des Bundesamtes für Sozialversicherungen über die Abgabe von Hilfsmitteln durch die Altersversicherung [KSHA; gültig ab 1. Januar 2013] sowie Kreisschreiben über die Abgabe von Hilfsmitteln durch die Invalidenversicherung [KHMI; gültig ab 1. Januar 2013]).