C. Mit Vernehmlassung vom 22. Juni 2017 beantragte die Kasse mit Verweis auf die Stellungnahme von RAD-Arzt Dr. med. C.____, FMH Orthopädie, Physikalische und Rehabilitative Medizin, vom 21. Februar 2017 die Abweisung der Beschwerde. Vorliegend sei aus medizinischer Sicht eine Versorgung mit Einlagen ausreichend. Beim verwendeten Xelero-Schuh handle es sich zudem nicht um einen orthopädischen Mass- oder Serienschuh, sondern um einen Spezialschuh mit Einlage, wofür die Kosten gemäss Verordnung über die Abgabe von Hilfsmitteln durch die Altersversicherung (HVA) vom 28. August 1978 (Stand 1. Juli 2011) nicht übernommen würden.