B. Dagegen erhob A.____ am 6. Mai 2017 Beschwerde ans Kantonsgericht, Abteilung Sozialversicherungsrecht. Sie beantragte sinngemäss die Aufhebung des angefochtenen Entscheides und die Übernahme der Kosten für die orthopädischen Schuhe. Zur Begründung verwies sie auf ein Schreiben des behandelnden Orthopäden, Dr. med. B.____, vom 20. März 2017 sowie auf eine E-Mail vom 7. April 2017.