{"Signatur": "BL_KG_002", "Spider": "BL_Gerichte", "Sprache": "de", "Datum": "2017-11-17", "HTML": {"Datei": "BL_Gerichte/BL_KG_002_710-17-134---308_2017-11-17.html", "URL": "https://bl.swisslex.ch/api/doc/getAsset?id=f75d25bf-b1ea-45b3-9490-4186db5a49c5&lang=de&queryLang=De&source=hitlist-search&transactionId=245050596", "Checksum": "1f9e838740f6646a1bdadcf83a958617"}, "PDF": {"Datei": "BL_Gerichte/BL_KG_002_710-17-134---308_2017-11-17.pdf", "URL": "https://bl.swisslex.ch/api/Content/GetFacsimile?facsimileGuid=b9774a37-8311-4219-a12f-2820bf66dcd4", "Checksum": "e9d38f5cc3097b3e5ba343e9d5dbe434"}, "Scrapedate": "2026-04-11", "Num": ["710 17 134 / 308"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Basel-Land Kantonsgericht Abteilung Sozialversicherungsrecht 17.11.2017 710 17 134 / 308"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Basel-Land Kantonsgericht Abteilung Sozialversicherungsrecht"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Bâle-Campagne  Abteilung Sozialversicherungsrecht"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Basilea Campagna  Abteilung Sozialversicherungsrecht"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Hilfsmittel"}], "ScrapyJob": "446973/44/2337", "Zeit UTC": "11.04.2026 04:47:53", "Checksum": "9fc27796244ba51774c66105a015ba38", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Basel-Land Kantonsgericht Abteilung Sozialversicherungsrecht 17.11.2017 710 17 134 / 308\nRegeste:\nHilfsmittel\n\n7.4.2 Der RAD-Arzt Dr. C.____ kam zum Schluss, dass gestützt auf den Röntgenbefund vom\n31. Oktober 2016 und der Statik des Fusses eine Einlagenversorgung ausreichend sei. Dies\ngelte auch bei einer Polyneuropathie ohne begleitende Fussfehlform. Eine Versorgung mit orthopädischen Serienschuhen sei nicht nötig. Als geeignete Versorgung sei eine langsohlige\nEinlagenversorgung nach Abdruck vorzugsweise bettend in Weichschaumtechnik denkbar (vgl.\nStellungnahme vom 21. Februar 2017).\n\n7.4.3 Mit Schreiben vom 20. März 2017 äusserte sich Dr. B.____ erneut zur medizinischen\nSituation und betonte abermals, dass die Versicherte eine lange Leidensgeschichte hinter sich\nhabe und mittlerweile vor einer ausgeschöpften Schuhversorgung stehe. Eine Versorgung mit\northopädischen Serienschuhen und angepassten Schuheinlagen sei wegen der Grunderkrankung und der aktuell extrem gestörten Hauttrophik unumgänglich. Sie leide nach wie vor an\nchronischen Metatarsalgien beider Füsse mit Atrophie der plantaren Fettschicht und veränderter Hauttrophik über sämtlichen Metatarsaleköpfchen bei Vorfussspreizfuss und Polyneuropathie. Dr. C.____ hielt an seiner Auffassung fest, da die Diagnosen unverändert seien (vgl. Notiz\nvom 4. April 2017)\n\n7.4.4 Im Rahmen des Beschwerdeverfahrens reichte die Versicherte einen Bericht von\nDr. D.____ vom 21. Juni 2017 sowie einen Bericht von Dr. E.____ vom 5. Juli 2016 ein. Dr.\nE.____ stellte als Diagnosen einen hochgradigen Verdacht auf Morton Neurom (Nervenentzündung) des Vorfusses II/III und III/IV, eine symptomatische Pseudoexostose Metatarsale I-\nKöpfchen bei mildem Hallux valgus am rechten Fuss sowie eine Polyneuropathie. Die Einlagenversorgung bringe zwar eine Besserung der Metatarsalgien. Die Schmerzen über dem\nHallux hätten sich jedoch verschlimmert. Die Röntgenaufnahmen vom 22. Oktober 2015 beider\nFüsse zeigten eine Osteopenie (Minderung der Knochendichte) und teilweise degenerative\nVeränderungen im Mittelfussbereich. Der Intermetatarsal-web-space II/III sei vermindert und die\nMetatatarsale II und III hätten eine Überlänge. Gemäss den MRI-Bildern vom 5. Juli 2016 des\nrechten Vorfusses seien Morton-Neuromformationen, insbesondere II/III und III/IV, nachweisbar. Eine Atrophie der intrinsischen plantaren Fussmuskulatur mit peritendinitischen Zeichen\nund leicht entzündlichen Veränderungen sei sichtbar. Die Pseudoexostose über dem rechten\nZeh sollte durch einen ambulanten kleinen Eingriff angegangen werden, um dieses dringende\nProblem zu lösen.\n\nDr. D.____ beurteilte die Sachlage aus neurologischer Sicht. Sie diagnostizierte ein\nSchmerzsyndrom beider Füsse, einen Verdacht auf Morton Metatarsalgie sowie eine leichtgradige Polyneuropathie beidseits. Die aktuell dominierende belastungsabhängige Schmerzsymptomatik mit provozierbaren Schmerzen bei lateraler Kompression der Metatarsalia sowie die\ndeutliche Druckdolenz in Höhe der Caput Metatarsalia seien vereinbar mit einer, zumindest zum\nTeil durch ein Morton Neurom bedingten Schmerzproblematik. Bei Bedarf wäre daher primär\nnochmals eine orthopädische Evaluation mit \"Fragestellung Morton Neurom\" zu empfehlen,\ngegebenenfalls mit einer erneuten Infiltrationsbehandlung.\n\nSeite 5 http://www.bl.ch/kantonsgericht\n8. Ob eine medizinische Indikation für orthopädische Serienschuhe besteht, kann aufgrund\nder gegebenen Aktenlage nicht abschliessend beurteilt werden. Die von Dr. B.____ als orthopädischer Facharzt für Fuss und Sprunggelenk gestellten Diagnosen und geschilderten Beschwerden mit Einschränkung der Mobilität der Versicherten sprechen für eine gesundheitsbedingte Versorgung mit orthopädischen Serienschuhen, wie von ihm auch verordnet. So liegt mit\nder Vorfussspreizproblematik mit Valgusstellung sowie der Polyneuropathie und den chronischen Metatarsalgien eine pathologische Fussform vor. Ob diese Versorgungsart nun aber die\nrichtige für die Beschwerden ist, lässt Dr. B.____ im Antwortschreiben vom 13. Februar 2017\nwieder offen. Darin hat er die Fragen der IV-Stelle nach der geeigneten Schuhversorgung, ob\northopädische Massschuhe, orthopädische Serienschuhe oder Spezialschuhe mit Einlagenversorgung notwendig seien alle mit \"ja, gegebenenfalls\" beantwortet. Es steht zwar fest, dass die\nVersicherte mit der kostengünstigeren Variante eines Spezialschuhs mit Einlagen momentan\nzurechtkommt. Dies bedeutet jedoch nicht, dass sie keinen Anspruch auf orthopädische Serienschuhe hat. So ist nicht nachvollziehbar, dass Dr. C.____ in seiner Stellungnahme vom 21.\nFebruar 2017 zum Schluss gelangte, dass vorliegend eine Polyneuropathie ohne begleitende\nFussfehlform bestehe und eine Einlagenversorung aufgrund der Befunde ausreichend sei. Unklar ist zudem, ob der von Dr. D.____ und Dr. E.____ erwähnte Verdacht auf Morton Neurom\nzusätzliche Auswirkungen auf die Schuhversorgung hat. Dazu hat der Kreisarzt keine Stellungnahme abgegeben. Die Angelegenheit ist folglich zur weiteren medizinischen Abklärung bei\neinem spezialisierten Orthopäden und Neuverfügung an die Vorinstanz zurückzuwiesen. Allenfalls ist die Angelegenheit der Paritätischen Vertrauenskommission Fuss und Schuh SSOMV in\nLuzern zu unterbreiten. Sollte sich erweisen, dass aus medizinscher Sicht ein Anspruch auf\northopädische Serienschuhe besteht, wäre eine (teilweise) Kostengutsprache für die orthopädischen Spezialschuhe mit orthopädischen Schuheinlagen unter dem Titel der Austauschbefugnis\nzu prüfen (vgl. Urteil des Sozialversicherungsgerichts Zürich vom 14. März 2016, E. 3.3.3). In\ndiesem Sinne ist die Beschwerde gutzuheissen.\n\n"}