3.2 Gemäss Randziffer 4065 der Wegleitung über den massgebenden Lohn (WML) in der AHV, IV und EO (Stand 1. Januar 2017) gehören die Entgelte an Musikerinnen und Musiker, Künstlerinnen und Künstler, Artistinnen und Artisten wie beispielsweise Dirigentinnen, Orchestermusiker, Instrumentalsolistinnen, Sängerinnen, Tänzer, Schauspielerinnen, Conférenciers, die einzeln oder in Ensembles an besonderen Anlässen (Konzerte, Liederabende, Festwochen, Vereinsanlässe, Hochzeitsgesellschaften) mitwirken, zum Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit, auch wenn der Anlass nicht von ihnen selbst veranstaltet wird. Für die Beurtei-