Die Abklärungspersonen stellen nicht mehr wie bei der vorherigen kritisierten Abklärung auf die Aussage der Versicherten selbst ab, sondern verlassen sich auf die Aussage des Ehemannes und der damaligen Betreuerin. Diese gaben an, dass der gesamte "Badeakt" (inkl. dem Abtrocknen und Anziehen des Bademantels) ohne Hilfe erfolgt sei und lediglich beim Ein- und Aussteigen in und aus der Badewanne habe geholfen werden müssen. Sie bestätigen die Angaben, die im Rahmen der ersten Anmeldung im November 2014 von der Beschwerdeführerin gemacht und vom behandelnden Arzt bestätigt worden waren.