8.1 Die Beschwerdeführerin bringt in der Einsprache vom 5. Dezember 2016 und in der Beschwerde vom 21. April 2017 vor, dass sich ihr Gesundheitszustand seit Oktober 2013 nach einem erneuten Sturz massiv verschlechtert und die Hilfsbedürftigkeit stark zugenommen habe. Als Folge der Krankheiten und Stürze sei sie stark gehbehindert und sturzgefährdet, benötige für kurze Strecken einen Rollator und sei im Haus auf einen Treppenlift angewiesen. Im Weiteren müsse sie viermal täglich zu ganz bestimmten Zeiten Medikamente einnehmen. Auf behördliche Anordnung habe sie den Fahrausweis vor einigen Jahren abgegeben. Das Kurzzeitgedächtnis sei stark beeinträchtigt.