Die Abklärungspersonen stellten erneut fest, dass der Versicherten bis zu den epileptischen Anfällen im Mai 2016 nur beim Ein- und Aussteigen in und aus der Badewanne habe geholfen werden müssen. Der gesamte "Badeakt" inklusive dem Abtrocknen und dem Anziehen des Bademantels sei nach der Aussage des Ehemannes und der ehemaligen Haushälterin jeweils ohne Dritthilfe erfolgt. Die Haare würden seit Jahrzehnten wöchentlich durch den Coiffeur gewaschen. Gemäss Aussage des Ehemannes habe die Versicherte das Baden bevorzugt.