Neben den bereits bei der erstmaligen Abklärung vorhandenen Erkrankungen und Beschwerden (vgl. E. 5.5 hiervor) kam insbesondere noch eine symptomatische Epilepsie mit neu aufgetretener Aphasie und zweimaligen tonischklonischen Anfällen am 16. Mai 2016 hinzu. Bei den epileptischen Anfällen, ausgelöst durch eine Epiduralblutung, zog sich die Versicherte diverse Frakturen zu. Die Abklärung ergab, dass die Versicherte ab Mai 2016 in fünf von sechs Lebensverrichtungen auf Dritthilfe angewiesen sei und deshalb ab Mai 2017 – nach dem vorausgesetzten Wartejahr – eine dreiviertel Hilflosenentschädigung erhalte.