Des Weiteren gab die Beschwerdeführerin an, nicht in der Lage zu sein, den Haushalt zu führen, weswegen sie seit April 2011 eine Haushälterin habe. Ausserdem benötige sie tagsüber dauernde medizinisch-pflegerische Hilfe, weil sie diverse Medikamente einnehme, bedürfe jedoch keiner persönlichen Überwachung. Das Anmeldeformular ist vom Ehemann der Versicherten ausgefüllt und von beiden Ehegatten unterzeichnet worden.