Urteil des Bundesgerichts vom 6. Mai 2013, 9C_336/2012, E. 4.2). Dabei kommt es allein auf die Kenntnis des anspruchsbegründenden Sachverhalts, also auf die Kenntnis des entsprechenden Gesundheitszustandes und nicht etwa darauf an, ob sich daraus ein Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung ableiten lässt (Urteil des damaligen Eidgenössischen Versicherungsgerichts [EVG]; heute: Bundesgericht) vom 20. August 2002, I 199/02, E. 2.2).