Mit Urteil vom 19. Mai 2016 wurde die Beschwerde gutgeheissen und der Einspracheentscheid vom 11. Juni 2015 aufgehoben. Die Angelegenheit wurde an die Vorinstanz zurückgewiesen, um weitere Abklärungen im Bereich der Körperpflege, namentlich dem Baden/Duschen, vorzunehmen und neu über den Anspruch auf Hilflosenentschädigung zu verfügen.