A.1 Die 1938 geborene A.____ meldete sich am 13. November 2014 erstmalig bei der IV- Stelle Basel-Landschaft (IV-Stelle) für den Bezug einer Hilflosenentschädigung der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) an. Mit Verfügung vom 23. Januar 2015 lehnte die Ausgleichskasse Berner Arbeitgeber (Ausgleichskasse) das Leistungsbegehren ab. Die Abklärungen hätten ergeben, dass A.____ seit Januar 2011 lediglich in einer alltäglichen Lebensverrichtung der Dritthilfe bedürfe. Zusätzlich benötige sie seit November 2014 medizinisch-pflegerische Hilfe. Die Anspruchsvoraussetzungen für eine Hilflosenentschädigung seien damit nicht erfüllt.