2. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. 3. Die Ausgleichskasse Basel-Landschaft hat der Beschwerdeführerin eine Parteientschädigung in der Höhe von Fr. 5‘531.45 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) zu bezahlen. Seite 8 http://www.bl.ch/kantonsgericht