Seite 5 http://www.bl.ch/kantonsgericht als Familienzulagen (WML, Rz. 2123). Im Lichte dieser Sachlage sind die strittigen Erziehungszulagen klarerweise unter die in Art. 6 Abs. 2 lit. f AHVV erwähnten Familienzulagen zu subsumieren.