über die Familienzulagen (EG FamZG) vom 7. Mai 2009 ersetzt worden ist. Aus dem Informationsblatt, welches die Arbeitgeberin jeweils im Januar zusammen mit ihrer ersten jährlichen Lohnabrechnung an ihre Mitarbeitenden ausgehändigt hat, geht unter dem Titel „Sozialversicherungen / Zulagen A.____ GmbH“ schliesslich hervor, dass bei einem Vollzeitpensum folgende, monatliche Erziehungszulagen ausgerichtet werden: Bei einem Monatslohn bis Fr. 5‘819.25: Fr. 428.40; bei einem Monatslohn zwischen Fr. 5‘819.30 bis Fr. 7‘217.05: Fr. 395.35; bei einem Monatslohn zwischen Fr. 7‘217.10 bis Fr. 8‘614.85: Fr. 362.60; und schliesslich bei einem Monatslohn über Fr. 8‘614.90: Fr. 329.45.