Gemäss dem einen integrierenden Bestandteil der individuellen Arbeitsverträge bildenden Personalreglement der A.____ in der seit 1. Januar 2013 anwendbaren Fassung übernimmt die Arbeitgeberin das Besoldungssystem des Kantons Basel-Landschaft ausserdem hinsichtlich der Lohnklassen, der Systematik der Erfahrungsstufen sowie hinsichtlich des Teuerungsausgleichs (a.a.O., Ziffer 5, Beilage 6 zur Beschwerdebegründung).