5.5. ihres Personalreglements (Beilage 6 zur Beschwerdebegründung) sowie aufgrund ihrer Individualarbeitsverträge (Beilage 5 zur Beschwerdebegründung) nebst den gesetzlichen Familienzulagen zusätzlich Erziehungszulagen nach Massgabe der Bestimmungen des Kantons Basel-Landschaft an ihre Arbeitnehmenden aus (vgl. auch Revisionsbericht der Revisionsstelle der Ausgleichskassen vom 12. Dezember 2016, S. 4). Ihr Individualarbeitsvertrag sieht vor, dass sich die zusätzlich auszuzahlenden Zulagen nach den Bestimmungen des Kantons richten (Beilage 4 zur Beschwerdebegründung). Gemäss dem einen integrierenden Bestandteil der individuellen Arbeitsverträge bildenden Personalreglement der A.__