Seite 2 http://www.bl.ch/kantonsgericht Auf die Vorbringen der Parteien ist soweit notwendig in den nachfolgenden Erwägungen einzugehen. Das Kantonsgericht zieht i n E r w ä g u n g : 1. Auf die form- und fristgerecht eingereichte Beschwerde ist einzutreten.