D. Gegen diesen Einspracheentscheid erhob die A.____, vertreten durch Advokat Michael Pletscher, am 30. März 2017 Beschwerde beim Kantonsgericht des Kantons Basel-Landschaft, Abteilung Sozialversicherungsrecht (Kantonsgericht). Sie beantragte, der angefochtene Einspracheentscheid sei vollumfänglich aufzuheben, eventualiter sei die Angelegenheit zur Neuberechnung der Nachforderung für die Jahre 2014 und 2015 an die Kasse zurückzuweisen.