Bei Umrechnung der monatlichen Beträge auf ein Jahr ergibt sich eine deutliche Unterdeckung von Fr. 22'910.90. Die Ausgleichskasse hat demnach das Herabsetzungsgesuch des Beschwerdeführers zu Unrecht wegen erheblichen Einnahmeüberschusses abgelehnt. Eine abschliessende Beurteilung des Herabsetzungsgesuchs des Beschwerdeführers ist jedoch nicht möglich, da die geltend gemachten Ausgaben und Einkommen bis auf die Steuerschulden anhand der Akten nicht überprüft werden können. Es wird Sache der Ausgleichskasse sein, die für eine Überprüfung notwendigen Unterlagen zur Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums einzuholen.