Seite 9 http://www.bl.ch/kantonsgericht nandersetzung in masslicher Hinsicht daher unterbleiben. Der Schaden, für den der Beschwerdeführer aufzukommen hat, beläuft sich im Ergebnis auf CHF 12‘102.75, wie er dem angefochtenen Einspracheentscheid und der ihm vorausgehenden Verfügung der Kasse vom 31. August 2015 zugrunde liegt.